Aktuelles vom Dorfverein
Traktoren, Advents-Glüh und jede Menge Spaß – ein gelungener Abend in Thörlingen!
Die Hunsrücker Landjugend hat es wieder einmal geschafft, den Winterzauber in viele Hunsrücker Dörfer zum Leuchten zu bringen. Am Samstag, 14.12.2024 zog ein bunter Tross festlich geschmückter Traktoren auch wieder durch Thörlingen und begeisterte Groß und Klein.
Vor der Ankunft der Traktoren versammelten sich die Besucher am Gemeindehaus, um die Lichterfahrt zu bestaunen.
Anschließend ging es dann zum Advents-Glüh am Gemeindehaus. Bei frostigen Temperaturen waren Glühwein, Kinderpunsch und die Bratwurst, insbesondere die Wildbratwurst von unserem Jagdpächter Eugen besonders beliebt. Es war ein toller Abend. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen beigetragen haben, speziell auch der Landjugend, die schon seit einigen Jahren den schönen Lichterzug organisieren und durchführen!
Kaffeeklatsch 60plus am 13.11.2024
Der Kaffeeklatsch 60plus im Thörlinger Gemeindehaus war wieder sehr schön. Bei Kaffee und Kuchen kam die Gemeinschaft zusammen, um sich auszutauschen und zu plaudern. Es war bereits der vierte Kaffeeklatsch dieser Art, aber dieser Nachmittag hatte etwas ganz Besonderes:
Nicht nur, dass die treuen Stammgäste und neue Gesichter wie „Henris“ Marlene und ihr Jürgen dabei waren. Nicht nur, dass das Küchenpersonal wieder einmal für das leibliche Wohl sorgte und die Kuchenbäckerinnen aus Thörlingen köstliche Leckereien zauberten.
Der Kaffeeklatsch war was ganz Besonderes, weil auch zwei besondere Jubiläen gefeiert wurden. Zum einen gratulierten alle Anwesenden ganz herzlich dem Geburtstagskind „Hanams“ Rita. Zum anderen stellte sich im Laufe des Nachmittags heraus, dass „Boose“ Jürgen und Petra an diesem Tag ihren 42. Hochzeitstag feierten. Als Markus Liesenfeld, der Vorsitzende des Dorfvereins, dies mitbekam und der Gemeinschaft verkündete, stimmte die gesamte Runde spontan das bekannte Ehestandslied „Mit gefällt das Ehestandsleben“ an.
Vereinskleidung für Groß und Klein
Beim Patronatsfest im Juni 2024 präsentierte der Dorfverein stolz unsere neuen T-Shirts und Polo-Shirts.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bereits Mitglied in unserem Verein sind, durften sich über ein kostenloses T-Shirt freuen.
Erwachsene Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, ein T-Shirt für 10,00 Euro oder ein Polo-Shirt für 15,00 Euro zu erwerben.
Selbstverständlich können auch Nicht-Mitglieder gerne ein schickes T-Shirt oder Polo-Shirt bestellen. Anprobe-Exemplare stehen selbstverständlich bereit.
Bei Interesse meldet euch einfach bei Sandra Bartholmes oder Verena Lukas oder schreibt eine E-Mail an .
Vereinssatzung des Dorfverein Thörlingen e.V.
Die Mitgliederversammlung vom Dorfverein hat am 14.04.2023 eine Neufassung der Vereinssatzung beschlossen. Dies war unter anderem erforderlich, weil durch die Satzungsänderung in 2018 die Satzung nicht mehr den Erfordernissen der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO) nachkam und somit nicht mehr die Vorgaben für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen drohte.
Sowohl bei den bisherigen Satzungsänderungen der vorangegangenen Jahre, als auch bei der jetzigen Neufassung wurden laut Amtsgericht keine wesentlichen Verschiebungen der Grundlagen des Vereins (Zweckänderung) vorgenommen. Daher war es gemäß § 9 der Vereinssatzung nicht erforderlich, von allen Vereinsmitgliedern eine Zustimmung einzuholen und die Dreiviertelmehrheit der bei der Mitgliederversammlung am 14.04.2023 erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder ausreichend. Dies wurde in der Mitgliederversammlung erläutert und beraten.
Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat das Amtsgericht Koblenz als Vereinsregistergericht nach Überprüfung der Satzung mitgeteilt, dass die Neufassung der Vereinssatzung mit Datum vom 15.05.2023 ohne Beanstandung ins Vereinsregister eingetragen wurde und somit in Kraft getreten ist.
Der Vorstand informierte im Anschluss das Finanzamt darüber. Mit Bescheid vom 25.05.2023 erfolgte vom Finanzamt Koblenz nachfolgende Feststellung: Es wird nach § 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft Dorfverein Thörlingen e.V., Hauptstr. 2a, 56291 Thörlingen in der Fassung vom 14.04.2023 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 61, 59, 60 und 61 AO einhält.
Somit bleibt die Gemeinnützigkeit des Dorfvereins Thörlingen e.V. weiterhin bestehen!
Das Patronatsfest konnte leider nicht mehr als Vereinszweck in die neue Vereinssatzung aufgenommen werden. Die Durchführung des Patronatsfestes, sowie der Martinsabend und das Advendsglühen stellen nach dem Finanzamt wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dar. Solche wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe dürfen nicht als Satzungszweck in die Vereinssatzung aufgenommen werden, weil ansonsten die Gemeinnützigkeit versagt würde. Daher sind in unserer Satzung keine solchen gesellschaftlichen Zusammenkünfte aufgenommen worden.
Daraus ergibt sich aber nicht, dass solche Veranstaltungen keinesfalls durch den Dorfverein durchgeführt werden dürfen. Diese Veranstaltungen sind als „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ zu deklarieren. Eine Steuerfälligkeit entfällt bei gemeinnützigen Vereinen, wenn die Einnahmen unter der Grenze von 45.000 Euro/Jahr liegen. Diese Grenze überschreiten wir mit unseren Aktivitäten/Angeboten wohl kaum.
Patronatsfest, Martinsabend und Adventsglühen werden künftig wieder vom Dorfverein durchgeführt. Dies wurde ebenfalls in der Mitgliederversammlung am 14.04.2023 beschlossen.
Mitgliederwerbung zum Dorfverein Thörlingen
Du bist noch kein Mitglied im Dorfverein? - Du möchtest Mitglied werden?
Aktuell zählt unser Verein 86 Mitglieder; 66 Erwachsene und 20 Kinder/Jugendliche.
Werde Du doch auch Mitglied im Verein!!!
Nach dem Motto: „dORFLEBEN . FREUDE . MITEINANDER“
kann sich jeder als aktives Mitglied oder als Fördermitglied im Dorfverein und im Dorfleben mit einbringen.
Wie kann man in den Dorfverein eintreten? Ganz einfach:
Einfach hier klicken, dann öffnet sich der Mitgliedsantrag!
Ist also ganz einfach, Mitglied im Dorfverein Thörlingen e.V. zu werden.
Hier die aktuellen Mitgliedsbeiträge:
Erwachsene (Einzelperson) 6,00 €
Ehe-/Lebenspartner 9,00 €
Familie (Eltern mit Kindern unter 18 Jahre) 12,00 €
Fördermitglied Erwachsene (Einzelperson) 12,00 €
Fördermitglied Ehe-/Lebenspartner 18,00 €
Fördermitglieder (Familie mit Kindern unter 18 Jahre) 24,00 €