Aktuelles vom Dorfverein

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Kaffeeklatsch 60plus am 15.11.2023

 

Es war wieder ein toller Kaffeeklatsch-Nachmittag am 15.11.2023 im Gemeindehaus in Thörlingen. In geselliger Runde wuden viele "Schwätzchen" gehalten und alle hatten viel Freude. Es gab Kaffee, Kuchen und später belegte Brote mit Hausmacher Wurst.

Rundum war dieses Zusammenkommen ein schöner und unterhaltsamer Nachmittag.

 

Der Dorfverein freut sich auf ein Wiedersehen im Frühjahr 2024 mit der Generation 60plus.

 

Ein Dankeschön auch an alle Kuchenbäckerinnen und Helferinnen. DANKE

 

 

 

Dorfbrief

Wer möchte den Dorfbrief „Was gibt et neijes? – Wat sollt ma wesse!“
künftig per Mail und/oder über WhatsApp oder in Papierform erhalten?

Der überwiegende Teil an Haushalten in Thörlingen (und darüber hinaus) erhalten den Dorfbrief bereits per Mail und WhatsApp. Du noch nicht? Schreibe einfach eine Mail an und du bekommst den Dorfbrief per Mail und/oder per WhatsApp zugestellt.

Wer den Dorfbrief künftige weiter in Papierform erhalten möchte, der möge sich bitte bei Markus Liesenfeld unter Tel.Nr. 0170 480 4781 melden.

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Vereinssatzung des Dorfverein Thörlingen e.V.

Die Mitgliederversammlung vom Dorfverein hat am 14.04.2023 eine Neufassung der Vereinssatzung beschlossen. Dies war unter anderem erforderlich, weil durch die Satzungsänderung in 2018 die Satzung nicht mehr den Erfordernissen der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO) nachkam und somit nicht mehr die Vorgaben für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen drohte.

Sowohl bei den bisherigen Satzungsänderungen der vorangegangenen Jahre, als auch bei der jetzigen Neufassung wurden laut Amtsgericht keine wesentlichen Verschiebungen der Grundlagen des Vereins (Zweckänderung) vorgenommen. Daher war es gemäß § 9 der Vereinssatzung nicht erforderlich, von allen Vereinsmitgliedern eine Zustimmung einzuholen und die Dreiviertelmehrheit der bei der Mitgliederversammlung am 14.04.2023 erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder ausreichend. Dies wurde in der Mitgliederversammlung erläutert und beraten.

Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat das Amtsgericht Koblenz als Vereinsregistergericht nach Überprüfung der Satzung mitgeteilt, dass die Neufassung der Vereinssatzung mit Datum vom 15.05.2023 ohne Beanstandung ins Vereinsregister eingetragen wurde und somit in Kraft getreten ist.

Der Vorstand informierte im Anschluss das Finanzamt darüber. Mit Bescheid vom 25.05.2023 erfolgte vom Finanzamt Koblenz nachfolgende Feststellung: Es wird nach § 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft Dorfverein Thörlingen e.V., Hauptstr. 2a, 56291 Thörlingen in der Fassung vom 14.04.2023 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 61, 59, 60 und 61 AO einhält.

Somit bleibt die Gemeinnützigkeit des Dorfvereins Thörlingen e.V. weiterhin bestehen!

Das Patronatsfest konnte leider nicht mehr als Vereinszweck in die neue Vereinssatzung aufgenommen werden. Die Durchführung des Patronatsfestes, sowie der Martinsabend und das Advendsglühen stellen nach dem Finanzamt wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dar. Solche wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe dürfen nicht als Satzungszweck in die Vereinssatzung aufgenommen werden, weil ansonsten die Gemeinnützigkeit versagt würde. Daher sind in unserer Satzung keine solchen gesellschaftlichen Zusammenkünfte aufgenommen worden.

Daraus ergibt sich aber nicht, dass solche Veranstaltungen keinesfalls durch den Dorfverein durchgeführt werden dürfen. Diese Veranstaltungen sind als „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ zu deklarieren. Eine Steuerfälligkeit entfällt bei gemeinnützigen Vereinen, wenn die Einnahmen unter der Grenze von 45.000 Euro/Jahr liegen. Diese Grenze überschreiten wir mit unseren Aktivitäten/Angeboten wohl kaum.

Patronatsfest, Martinsabend und Adventsglühen werden künftig wieder vom Dorfverein durchgeführt. Dies wurde ebenfalls in der Mitgliederversammlung am 14.04.2023 beschlossen.

Mitgliederwerbung zum Dorfverein Thörlingen

Du bist noch kein Mitglied im Dorfverein?  -  Du möchtest Mitglied werden?

Aktuell zählt unser Verein 86 Mitglieder; 66 Erwachsene und 20 Kinder/Jugendliche.

Werde Du doch auch Mitglied im Verein!!!

 

Nach dem Motto:     dORFLEBEN  .  FREUDE  .  MITEINANDER

kann sich jeder als aktives Mitglied oder als Fördermitglied im Dorfverein und im Dorfleben mit einbringen.

 

Wie kann man in den Dorfverein eintreten? Ganz einfach:

Einfach hier klicken, dann öffnet sich der Mitgliedsantrag!

 

Ist also ganz einfach, Mitglied im Dorfverein Thörlingen e.V. zu werden.

 

 Hier die aktuellen Mitgliedsbeiträge:

Erwachsene (Einzelperson)                                                             6,00     €

Ehe-/Lebenspartner                                                                          9,00     €

Familie (Eltern mit Kindern unter 18 Jahre)                               12,00     €

Fördermitglied Erwachsene (Einzelperson)                                12,00     €

Fördermitglied Ehe-/Lebenspartner                                            18,00     €

Fördermitglieder (Familie mit Kindern unter 18 Jahre)           24,00     €