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Aktuelles vom Dorfverein

 

 

 

Kaffeeklatsch 60plus am 18.03.2025

 

Mitte März war es wieder soweit - unser Kaffeeklatsch stand auf dem Programm!

Wie immer wurde viel erzählt, gelacht und gemeinsam genossen. 

Die leckeren Kuchen und später die belegten Brote haben für beste Stimmung gesorgt.

 

Ein herzliches Dankeschön an alle helfenden Hände, an die fleißigen Kuchenbäcker/innen und natürlich an unsere anwesenden Gäste, die diesen Nachmittag so angenehm und gemütlich gemacht haben!

Kaffeeklatsch

 

Traktoren, Advents-Glüh und jede Menge Spaß – ein gelungener Abend in Thörlingen!
 

Die Hunsrücker Landjugend hat es wieder einmal geschafft, den Winterzauber in viele Hunsrücker Dörfer zum Leuchten zu bringen. Am Samstag, 14.12.2024 zog ein bunter Tross festlich geschmückter Traktoren auch wieder durch Thörlingen und begeisterte Groß und Klein.

Vor der Ankunft der Traktoren versammelten sich die Besucher am Gemeindehaus, um die Lichterfahrt zu bestaunen.

 

Anschließend ging es dann zum Advents-Glüh am Gemeindehaus. Bei frostigen Temperaturen waren Glühwein, Kinderpunsch und die Bratwurst, insbesondere die Wildbratwurst von unserem Jagdpächter Eugen besonders beliebt. Es war ein toller Abend. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen beigetragen haben, speziell auch der Landjugend, die schon seit einigen Jahren den schönen Lichterzug organisieren und durchführen!

Lichterfahrt

 

 

Vereinskleidung für Groß und Klein

Beim Patronatsfest im Juni 2024 präsentierte der Dorfverein stolz unsere neuen T-Shirts und Polo-Shirts.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bereits Mitglied in unserem Verein sind, durften sich über ein kostenloses T-Shirt freuen.

 

Erwachsene Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, ein T-Shirt für 10,00 Euro oder ein Polo-Shirt für 15,00 Euro zu erwerben. 

Selbstverständlich können auch Nicht-Mitglieder gerne ein schickes T-Shirt oder Polo-Shirt bestellen. Anprobe-Exemplare stehen selbstverständlich bereit.

 

Bei Interesse meldet euch einfach bei Sandra Bartholmes oder Verena Lukas oder schreibt eine E-Mail an .

Vereins-T-Shirt
Logo1

Vereinssatzung des Dorfverein Thörlingen e.V.

Die Mitgliederversammlung vom Dorfverein hat am 14.04.2023 eine Neufassung der Vereinssatzung beschlossen. Dies war unter anderem erforderlich, weil durch die Satzungsänderung in 2018 die Satzung nicht mehr den Erfordernissen der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO) nachkam und somit nicht mehr die Vorgaben für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen drohte.

Sowohl bei den bisherigen Satzungsänderungen der vorangegangenen Jahre, als auch bei der jetzigen Neufassung wurden laut Amtsgericht keine wesentlichen Verschiebungen der Grundlagen des Vereins (Zweckänderung) vorgenommen. Daher war es gemäß § 9 der Vereinssatzung nicht erforderlich, von allen Vereinsmitgliedern eine Zustimmung einzuholen und die Dreiviertelmehrheit der bei der Mitgliederversammlung am 14.04.2023 erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder ausreichend. Dies wurde in der Mitgliederversammlung erläutert und beraten.

Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat das Amtsgericht Koblenz als Vereinsregistergericht nach Überprüfung der Satzung mitgeteilt, dass die Neufassung der Vereinssatzung mit Datum vom 15.05.2023 ohne Beanstandung ins Vereinsregister eingetragen wurde und somit in Kraft getreten ist.

Der Vorstand informierte im Anschluss das Finanzamt darüber. Mit Bescheid vom 25.05.2023 erfolgte vom Finanzamt Koblenz nachfolgende Feststellung: Es wird nach § 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft Dorfverein Thörlingen e.V., Hauptstr. 2a, 56291 Thörlingen in der Fassung vom 14.04.2023 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 61, 59, 60 und 61 AO einhält.

Somit bleibt die Gemeinnützigkeit des Dorfvereins Thörlingen e.V. weiterhin bestehen!

Das Patronatsfest konnte leider nicht mehr als Vereinszweck in die neue Vereinssatzung aufgenommen werden. Die Durchführung des Patronatsfestes, sowie der Martinsabend und das Advendsglühen stellen nach dem Finanzamt wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dar. Solche wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe dürfen nicht als Satzungszweck in die Vereinssatzung aufgenommen werden, weil ansonsten die Gemeinnützigkeit versagt würde. Daher sind in unserer Satzung keine solchen gesellschaftlichen Zusammenkünfte aufgenommen worden.

Daraus ergibt sich aber nicht, dass solche Veranstaltungen keinesfalls durch den Dorfverein durchgeführt werden dürfen. Diese Veranstaltungen sind als „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ zu deklarieren. Eine Steuerfälligkeit entfällt bei gemeinnützigen Vereinen, wenn die Einnahmen unter der Grenze von 45.000 Euro/Jahr liegen. Diese Grenze überschreiten wir mit unseren Aktivitäten/Angeboten wohl kaum.

Patronatsfest, Martinsabend und Adventsglühen werden künftig wieder vom Dorfverein durchgeführt. Dies wurde ebenfalls in der Mitgliederversammlung am 14.04.2023 beschlossen.

Mitgliederwerbung zum Dorfverein Thörlingen

Du bist noch kein Mitglied im Dorfverein?  -  Du möchtest Mitglied werden?

Aktuell zählt unser Verein 86 Mitglieder; 66 Erwachsene und 20 Kinder/Jugendliche.

Werde Du doch auch Mitglied im Verein!!!

 

Nach dem Motto:     dORFLEBEN  .  FREUDE  .  MITEINANDER

kann sich jeder als aktives Mitglied oder als Fördermitglied im Dorfverein und im Dorfleben mit einbringen.

 

Wie kann man in den Dorfverein eintreten? Ganz einfach:

Einfach hier klicken, dann öffnet sich der Mitgliedsantrag!

 

Ist also ganz einfach, Mitglied im Dorfverein Thörlingen e.V. zu werden.

 

 Hier die aktuellen Mitgliedsbeiträge:

Erwachsene (Einzelperson)                                                             6,00     €

Ehe-/Lebenspartner                                                                          9,00     €

Familie (Eltern mit Kindern unter 18 Jahre)                               12,00     €

Fördermitglied Erwachsene (Einzelperson)                                12,00     €

Fördermitglied Ehe-/Lebenspartner                                            18,00     €

Fördermitglieder (Familie mit Kindern unter 18 Jahre)           24,00     €